Flyer-Werbung an Autos nur noch mit Genehmigung

Written by Ly Pham  //  14. Januar 2011  //  Allgemein  //  1 Comment

Haben Sie auch schon einmal an Ihren Auto Werbeflyer oder Visitenkarten am Scheibenwischer entdeckt und sich gefreut über informativen Werbung? Dies könnte bald ein Ende haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun für diese Art von Promotion die Verhängung eines Bussgeldes gebilligt. Werbeflyer und sonstige Handzettel dürfen nun nur noch mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes noch an Fahrzeugen angebracht werden.
Auch der Einwand eines Autohändlers, es würde sich um Gemeingebrauch von Parkplätzen und Straßen handeln, wurde von den dem OLG nicht anerkannt. Der Händler klagte gegen ein Bussgeld in Höhe von Euro 200 wegen solch einer Werbung mit Visitenkarten, welche er an Autos in seinem Stadtteil angebracht hatte.
Nach Ansicht des der Richter geht diese Art der Promotion über den Gemeingebrauch hinaus. Durch die Werbemassnahme werde die Strassen verunreinigt und hierdurch der Reinigungsaufwand erhöht. Den Städten und Gemeinde bliebe es jedoch selbst frei gestellt, ob hierfür Sondergenehmigungen erteilt werden.

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One Comment on "Flyer-Werbung an Autos nur noch mit Genehmigung"

  1. gravenation 28. Dezember 2011 um 20:29 · Antworten

    Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.

    Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.

    In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200€ kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!

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